Beitragsordnung Deutscher Managerverband e.V.

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1 [Mitgliedsbeitrag]

  1. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. Werktag eines jeden Kalenderjahres fällig.
  3. Der erste Mitgliedsbeitrag wird anteilig ab dem Quartal berechnet, welches auf den Beitritt zum Managerverband folgt und ist zum 1. Werktag dieses Quartals fällig.
  4. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1.200 € pro Mitgliedsjahr.
  5. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 2.500 €.
  6. Für die Mitglieder, die vor dem 31.12.2016 dem Verband angehören, beträgt der Mitgliedsbeitrag im Jahr 2017 500 €, im Jahr 2018 750 € und im Jahr 2019 1.000 €. Ab dem Jahr 2020 gilt der reguläre Mitgliedsbeitrag von 1.200 €.
  7. Vorstandsmitglieder zahlen ab dem Folgejahr ihrer Wahl oder Ernennung einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 50 Prozent des Mitgliedsbeitrages.

2 [Zahlung]

  1. Der Beitrag wird mittels Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt.
  2. Bei einem erfolglosen Versuch der Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren (Rückgabe der Lastschrift) trägt das Mitglied eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 €. Die Strafe beinhaltet auch die angefallenen Bankgebühren und Portoauslagen.
  3. Hat das Mitglied seine Anschrift geändert, ohne dem Vorstand Mitteilung zu machen, und konnte von der Post der neue Aufenthaltsort nicht ermittelt werden, trägt das Mitglied die Kosten für die Einwohnermeldeamtsanfrage zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
    von 25 €.

3 [Verzug]

  1. Für jeden Mahnvorgang berechnet der DMV dem Mitglied 50 € Mahngebühr. In der Mahngebühr sind auch Portoauslagen enthalten.
  2. Das Mitglied hat dem Managerverband die Kosten eines Inkassobüros, Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage sowie sämtliche weiteren Inkassokosten zu erstatten.
  3. Für Streitigkeiten über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder Konventionalstrafen wird als Gerichtsstand der Sitz des Verbandes vereinbart.
  4. Der Vorstand kann das säumige Mitglied 30 Tage nach Rechnungsstellung – ohne vorheriges Anmahnen – von der Mitgliedschaft ausschließen.

4 [Inkrafttreten]

  1. Die vorliegende Beitragsordnung tritt mit der Beschlussfassung am 27.11.2016 durch die Mitgliederversammlung in Dortmund in Kraft.
  2. Vorherige Beitragsordnungen oder Vereinbarungen über Beiträge verlieren mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.

Errichtet am 29.01.2004 in Leverkusen / Neufassungen am 23.07.2011 in Frankfurt am Main und am 27. November 2016 in Dortmund.

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